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§
1 Die Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise beträgt vier Personen
(wenn nicht anders vereinbart). Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage
unseres Kataloges bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns
in Marburg zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
§ 2 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen
Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung.
Diese beträgt 20% von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 30
Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
§ 3 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog, so wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen. a) Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss
des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns
gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar sind. Im Falle
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen
diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer
erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach
Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
§ 4 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B.
wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer
fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis: bis 50. Tage
vor Reisebeginn 15%; vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%; vom 29. bis 22.
Tag vor Reisebeginn 35%; vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55%; vom 14. bis
1. Tag vor Reisebeginn 80%; am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen
95%. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen
ausgewiesen.
§ 5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind
wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten in Höhe von mindestens 50,- Euro je Person zu verlangen. Es bleibt
Ihnen auch hier unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere
Kosten entstanden sind, als in der vorstehenden Pauschale ausgewiesen.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn
diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
§ 6 Gerne können Sie Ihre eigenen medizinischen Hilfsmittel mitnehmen. Für
die Funktionsfähigkeit mitgeführter Hilfsmittel können wir keine
Verantwortung übernehmen.
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