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Letzte Änderungen:
Neustrukturierung
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Vor
- dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
- dem Anlaufen der Inseln des Dahlak-Archipels,
- Einreisen auf dem Landweg und
- Reisen in das Grenzgebiet zu Dschibuti
wird gewarnt.
Von Reisen in die Grenzgebiete zu Äthiopien und Sudan wird abgeraten.
TerrorismusIn der Hauptstadt Asmara ist die Lage relativ stabil und ruhig.
Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt dort angespannt.
Die angekündigte Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die zeitweise Öffnung der Grenze haben an den Einreisebestimmungen nichts geändert.
In der Grenzregion zu Sudan sind Rebellengruppen und Schmuggler aktiv, vielerorts besteht Minengefahr. Die Grenze zu Sudan ist geschlossen.
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, so dass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist selten.
Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.
Bei der Schifffahrt östlich von Eritrea entlang insbesondere Richtung Süden, der somalischen Küste, besteht die Gefahr von Piratenüberfällen.
Eritrea liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
In der Regenzeit von Juni bis September kommt es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Straßen und Eisenbahnlinien, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt.
Busse verkehren zwischen den großen Ortschaften, sind jedoch häufig überfüllt. In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“).
Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen nur schwer passierbar.
Abseits von Straßen und insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.
Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.
In der Versorgung von Trinkwasser kann es zu Versorgungsengpässen, bei der Stromversorgung, der Telekommunikation und den Internetverbindungen auch in urbanen Zentren zu mehrstündigen Ausfällen kommen.
FührerscheinDer Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
ReiseerlaubnisEritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und -zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Auch Diplomaten benötigen zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe geleistet werden.
LGBTIQHomosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten, wobei der Begriff des ‘militärischen Objekts’ unklar ist, die Definition ist oft nicht nachvollziehbar. Besondere Zurückhaltung ist daher ratsam.
Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Landeswährung ist der Nakfa (ERN). Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter Besondere Zollvorschriften beachten). Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und darüber mit Kreditkarte bezahlt werden. Reisenden wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der zuständigen eritreischen Auslandsvertretung, in Deutschland bei der Botschaft des Staates Eritrea in Berlin beantragt werden muss.
Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen wie die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin zunächst für einen Monat erteilt. Sie können dann ggf. zweimalig gebührenpflichtig (ca. 60 US-Dollar) für jeweils einen Monat verlängert werden.
Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Deutsch-eritreische DoppelstaaterAußerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, wenn er das Land wieder verlassen will.
Seit Kurzem erlauben die eritreischen Behörden die Wiederausreise in diesen Fällen nur, wenn die Aufenthaltszeiten in Deutschland lückenlos nachgewiesen werden.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch bei Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
EinfuhrbestimmungenEin- und ausreisende Personen dürfen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000,- (ca. 2.500,- Euro) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.
Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa unterliegt einer strengen Kontrolle und ist verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Nakfa werden von den Behörden konfisziert. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
HeimtiereFür die Einfuhr von Heimtieren muss eine gültige Tollwutimpfung sowie ein International Health Certificate nachgewiesen werden.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 1.500 m, also in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara besteht keine Infektionsgefahr.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s.o.).
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Letzte Änderungen:
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor.
Andorra liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständige Vertretung für Andorra ist das Generalkonsulat Barcelona.
In Notfällen können sich Reisende vor Ort an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden.
Es gilt Rechtsvorfahrt, außer auf Hauptstraßen und in den Bergen hat der Verkehr bergauf Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Bei Kreisverkehren hat das im Kreisverkehr befindliche Fahrzeug Vorfahrt, wenn nicht ein weißes, dreieckiges Verkehrsschild mit rotem Rand und drei schwarzen Pfeilen in einem Kreis dem einfahrenden Vorrang einräumt.
Das Telefonieren im Auto per Handy ist verboten (außer mit Freisprechanlage).
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb bebauter Gemeinden 90 km/h und innerhalb bebauter Gemeinden 40 km/h.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQEs ist verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit wie auf der Straße zu trinken.
Der Besitz und Verbrauch von Drogen ist illegal und wird strafrechtlich mit einer Null-Toleranz-Politik geahndet.
Touristenwohnungen müssen registriert sein und es drohen Geldstrafen bei Nichtregistrierung. Hotels und Ferienwohnungsbetreiber sind verpflichtet, die Namen von Gästen zu melden.
Geld/KreditkartenZahlungsmittel ist der Euro. Andorra gibt eigene Euro-Münzen heraus. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt in Andorra hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Andorra gehört nicht zur Europäischen Union. Staatsangehörige der Länder, welche für den Schengenraum ein Visum benötigen, benötigen für die Einreise nach Andorra und für die Ausreise aus Andorra in den Schengenraum ein Visum mit einer Gültigkeit für mehrere Ein- oder Ausreisen. Dieses Visum kann bei einem spanischen oder französischen Konsulat beantragt werden.
Ein Aufenthalt über drei Monate erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung.
MinderjährigeMinderjährige ohne Begleitung benötigen zusätzlich zum gültigen Ausweisdokument eine amtlich beglaubigte Vollmacht mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten, möglichst übersetzt ins Katalanische, sowie Kopien der Pässe nicht mitreisender Erziehungsberechtigter.
Die Ein- und Ausfuhr von Währung ist unbeschränkt möglich, für die Einfuhr von Waren sind keine Beschränkungen bekannt.
In Andorra gekaufte Waren sind grundsätzlich in Frankreich und Spanien zu verzollen.
In ein Land der Europäischen Union können die folgenden Mengen der in Andorra gekauften Produkte ohne zusätzliche Kosten ausgeführt werden:
- 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte
- 200 g Tee oder 80 g Extrakte
- 1,5 l Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 l Likör oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 l Tafelwein (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren)
- 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g) oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren)
- Sonstige landwirtschaftliche Produkte bis zu einem Wert von 300 Euro (für Personen ab 15 Jahren) ohne Überschreitung folgender Grenzen: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch
- 75 g Parfüm plus 375 ml Eau de Cologne
- Sonstige industrielle Produkte bis zu einem Wert von 900 Euro (Personen ab 15 Jahren) bzw. 450,- Euro (Kinder unter 15 Jahre)
Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die Einreise nach Andorra sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die medizinische Versorgung ist gut.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen vor, vereinzelt gibt es auch gewaltsame und sexuelle Übergriffe.
Diebstähle haben insbesondere in Paceville sowie in den öffentlichen Bussen auf den Routen Paceville - St. Julians - Sliema – Valletta und zum Flughafen zugenommen.
In von Reisenden frequentierten Bars werden manchmal K.o.-Tropfen in Getränke gemischt.
Malta liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu Medicanes kommen. Intensive Regenfälle können dann Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen.
In Malta herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer müssen ggf. entsprechend dem Linksverkehr eingestellt oder mit Aufklebern versehen sein.
Die Straßenbeleuchtung ist zum Teil schlecht, Strecken können sehr eng sein, während das Verkehrsaufkommen hoch ist.
Bei Rückgabe von Mietwagen wurden des Öfteren Schäden von Vormietern in Rechnung gestellt.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQDie Akzeptanz von Personen der LGBTIQ-Gemeinschaft ist sehr gut ausgeprägt. Einige Organisationen, Restaurants und andere Lokalitäten präsentieren sich erkennbar als besonders LGBTIQ-freundlich.
Der Besitz auch kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
Der Import von Drogen wird grundsätzlich als „dealing“, also Drogenhandel, betrachtet und als solcher mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet. Es besteht die Möglichkeit, bei der Einreise mitgebrachte Drogen am Zoll abzugeben, was nicht geahndet wird.
Bei nachgewiesenem Drogenhandel können empfindliche Gefängnisstrafen bis zu lebenslänglich verhängt werden.
Geld/KreditkartenZahlungsmittel ist der Euro. Bankkarten mit Maestro- oder V-Pay-Symbol wie auch gängige Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Bank- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: -
Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000 Euro oder mehr deklariert werden.
Sofern man aus einem Land außerhalb der EU nach Malta einreist, dürfen im persönlichen Reisegepäck Geschenke im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-Free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden. (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.) Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr.
Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.
HeimtiereFür Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gelten für Malta in Abweichung von den sonstigen Regelungen der EU folgende Regelungen:
Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Brucellose kann beim Verzehr von unpasteurisiertem Käse übertragen werden. Durch den Stich von Sandmücken besteht grundsätzlich die Gefahr an Leishmaniasis zu erkranken.
Starke Sonnen- und UV-Strahlung insbesondere im Sommer und dadurch ebenfalls erhöhte Ozonbelastung der Luft.
LuftverschmutzungDas staatliche Gesundheitssystem funktioniert gut, zentrales Krankenhaus der Maximalversorgung ist das Mater Dei Hospital, das jedoch nicht deutschem Standard entspricht. Über die Insel verteilt gibt es kleine Polikliniken und vereinzelt private Krankenhäuser (z.B. Saint James Hospital). Die EU-Krankenversicherungskarte wird nur von den staatlichen Polikliniken und dem Krankenhaus Mater Dei akzeptiert. In allen Praxen und Kliniken müssen die Kosten vorgestreckt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Sicherheit
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Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) wird dringend abgeraten.
Am 29. Juli 2018 wurde unweit der Gebietshauptstadt Dangara, im Süden von Tadschikistan, eine Gruppe von Radtouristen aus westlichen Ländern angegriffen. Dabei wurden vier Reisende getötet und zwei verletzt. Die Tat hatte einen terroristischen Hintergrund. Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint weiterhin gering, sie können aber nicht ausgeschlossen werden.
Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
In Gorno Badachschan bzw. an der Grenze zu Kirgisien im Ferganatal gibt es Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.
Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) erfolgen Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.
An der nördlichen Grenze zu Kirgistan (Bezirk Isfara) kommt es derzeit verstärkt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der kirgisischen und tadschikischen Bevölkerung, die auch Todesopfer forderten. Weitere Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Vereinzelte gibt es Raubüberfälle, insbesondere auf den Strecken nahe der afghanischen Grenze auf, wo der Drogenhandel und andere organisierte Kriminalität auftritt, sowie selten gegenüber allein reisenden Frauen, teils unter Einsatz von Betäubungsmitteln.
Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufig zu Erdbeben kommt. Mehrere mittelschwere Erdbeben haben 2016 und 2017 insbesondere in ländlicheren Gebieten wie in Badakhshan zu schwereren Schäden in der Infrastruktur geführt.
Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr und Sommer geht von schmelzenden Gletschern, Schnee- und Schlammlawinen eine erhöhte Gefahr aus.
Im Sommer kann es infolge anhaltend hoher Temperaturen im Pamir zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur kommen, mit Straßensperrungen ist zu rechnen.
Ein enges Verkehrsnetz gibt es nicht. Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, öffentliche Verkehrsmittel sind in einem schlechten Zustand.
Die Straßen sind außerhalb größerer Städte oft in schlechtem Zustand und bergen bei Dunkelheit erhebliche Gefahren insbesondere für nicht allradbetriebene Fahrzeuge.
An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum überall zu überprüfen, Checkpunkte gibt es vielerorts.
In abgelegenen Regionen ist mit schlechtem Mobilfunkempfang und starken Wetterschwankungen sowie wenigen Tankstellen zu rechnen.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQZwar gibt es kein gesetzliches Verbot der Homosexualität, sie ist aber gesellschaftlich weitgehend geächtet. Vor allem auf dem Lande muss deshalb mit Schwierigkeiten gerechnet werden, wenn man von der Bevölkerung für homosexuell gehalten wird.
Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.
In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot, das auch mit Haftstrafen bewehrt ist. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt. Religiöse Riten sind nur registrierten Religionsgemeinschaften und nur an dafür bestimmten Orten erlaubt.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von Euro oder US-Dollar. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann es online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden.
Online-Visum (e-Visa)Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum, e-Visa, zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten (deutsche Pässe enthalten ausschließlich Nullen, nicht den Buchstaben O!). Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.
Visum vor der EinreiseFür längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das „Tajikistan Visa Electronic Application Center“ zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird online gestellt, ist gebührenpflichtig und wird zunächst vorgeprüft. Danach ist die Vorsprache bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Visumverfahren bietet die tadschikische Botschaft in Berlin.
Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Lehnen Sie eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte ab, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.
Sondergenehmigung für die Autonome Provinz Berg-BadachschanFür Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: Autonome Provinz Berg-Badachschan-GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung erst in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Registrierung nach EinreiseAusländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.
Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.
MinderjährigeReist ein Minderjähriger nur mit einem von zwei Elternteilen, ist eine Bevollmächtigung des anderen Elternteils erforderlich, die bestätigt, dass das Kind wirklich mit dem Elternteil nach Tadschikistan einreisen kann/darf.
Bei einer Reise ohne Eltern ist eine Bevollmächtigung beider Eltern für die Begleitperson bzw. für die Einreise zu den Eltern in Tadschikistan erforderlich.
Landes- und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden, müssen aber bereits ab einem Wert von 3.000 US-Dollar deklariert werden.
Schmuck, der einen Wert von 1.000 US-Dollar übersteigt, wird mit einem Einfuhrzoll belegt, auch wenn es sich um persönlichen Schmuck („für den eigenen Bedarf“) handelt. Der Zollbeamte ist berechtigt, den Wert zu schätzen.
Einreise mit dem PkwBei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.
HeimtiereBei der Einfuhr von Haustieren aus der EU müssen mindestens der Heimtierausweis EU unter Nachweis erfolgter Impfungen mindestens vier Wochen vor Einreise sowie eine amtsärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die wenige Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Malaria ist nahezu eliminiert, nur im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Risiko (M. tertiana).
Schützen Sie sich bei Besuchen dieser Region zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht nicht westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, Strafrecht)
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche kommen in den Städten wie Prag und Urlaubsgebieten vor.
Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.
Beim Abheben am Geldautomaten werden Touristen häufig kleinere Stückelungen angeboten und Geldscheine in Fremdwährungen (z.B. Rubel) zu einem wesentlich geringeren Wert gegeben.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln kommen, um Diebstähle und auch vereinzelt sexuellen Missbrauch zu ermöglichen.
Vereinzelt treten Betrüger als Polizisten verkleidetet auf, um Touristen zu kontrollieren und Strafgelder zu verlangen. Tschechische Polizisten, die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche) tragen, dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen. Dazu gehören u.a. die Feststellung der Identität oder das Abtasten zur Eigensicherung. An Ort und Stelle dürfen Polizisten Strafgelder nur in Höhe von maximal 5.000,- CZK erheben, alles darüber Hinausgehende muss auf der Polizeidienststelle erfolgen.
Tschechien ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen.
In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.
Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.
Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, sind verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.
Rechts abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt. Bei durchgehenden gelben Linien am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn gilt Halteverbot, bei unterbrochenen Parkverbot.
Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer, 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.
Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Abblend- oder Tagfahrlicht fahren.
Zwischen dem 1. November und 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000,- CZK ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.
Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignette ist unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich und sollte nur an offiziellen Verkaufsstellen erworben werden, da es Fälschungen gibt. Tschechische Vorjahresvignetten müssen entfernt werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung, auch bei nicht entfernten Alt-Vignetten, beträgt bis zu 5.000,- CZK, im Wiederholungsfall weit höher.
Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben, sofern das Bußgeld einen bestimmten Betrag übersteigt. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQDer Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird für den Raucher ein Bußgeld von 5.000,- CZK (ca. 195,- €), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000,- CZK (ca. 1.950,- €) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.
Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es seit April 2019 möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen 3 Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1000,- €.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.
Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für jede Person (auch Kleinkinder) erforderlich. Dies gilt auch für Schülergruppen.
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, allerdings finden im Zusammenhang mit illegaler Migration vermehrt Überprüfungen statt.
RegistrierungAusländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.
MinderjährigeUnternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.
Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, aus der sich alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer ergibt, mitgeführt werden.
EinfuhrbestimmungenDie Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.
Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.
HeimtiereFür Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Tschechien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Letzte Änderungen:
Gesundheit (Aktuelles)
Neustrukturierung
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten ist der Tribhuvan International Airport in Kathmandu voraussichtlich noch bis auf weiteres nachts von 21.30 bis 7.30 Uhr geschlossen. Es kann zu Änderungen und Verzögerungen im Flugverkehr kommen.
Ende Mai 2019 wurden in Kathmandu mehrere Sprengstoffanschläge verübt, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch wenn Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge waren, können diese auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden.
In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“, Zwangsstreiks mit Blockaden bzw. Straßensperren, auch im Kathmandu-Tal, die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu Behinderungen im Reiseverkehr führen. Der Flugverkehr ist in der Regel nicht betroffen, möglicherweise aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Das Nepal Tourism Board (NTB) stellt dann nach Möglichkeit Shuttle-Busse zum Flughafen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es auf Grund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor. Gelegentlich werden insbesondere gegenüber allein reisenden Frauen nach Einbruch der Dunkelheit Vergewaltigungen gemeldet.
In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht.
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. 2015 führten schwere Erdbeben der Stärken 7,8 und 7,2 mit jeweils zahlreichen Nachbeben zu Tausenden Todesopfern, Verletzen und erheblichen Sachschäden, die weiterhin die Infrastruktur beeinträchtigen.
Im Falle eines schweren Erdbebens muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.
In Folge der schweren Erdbeben im Jahr 2015 gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Es herrscht Linksverkehr. Es stehen lokale Taxis, Busse und Mietwagen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig, insbesondere normale Überlandbusse, häufig mit Todesfolge.
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk- und/oder Internet-Empfang.
Die zurückliegenden Protestaktionen und Streiks in einigen Gebieten des Terais und der Blockierung einiger wichtiger Grenzübergänge zu Indien führten zeitweise zu einer Verknappung wichtiger Verbrauchsgüter wie Diesel, Benzin und Flaschengas.
Für bis zu 15 Tagen ist der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig, danach ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Wanderungen und Trekking-TourenTrekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und die Höhenkrankheit erhöhen.
Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar, eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind gleichwohl angezeigt.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu empfindlichen Geldstrafen, der Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.
Das nepalesische Electronic Transactions Act stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegt.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren Visa- und Master-Kreditkarten, Bankkarten werden kaum akzeptiert.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100,- INR-Noten akzeptiert.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Visum vor der EinreiseDas Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.
Visum bei Einreise („on arrival“)Das Visum bei Einreise (Visa on arrival) wird an den Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt.
Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40,- US-Dollar; am Flughafen ist ein Passfoto vorzulegen. Visagebühren können auch in Euro oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Kinder unter zehn Jahren bezahlen keine Visumgebühr.
Touristenvisa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Überschreitung des AufenthaltsAufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung von erteilten Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2,- US-Dollar für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3,- US-Dollar, bei mehr als 90 Tagen auf 5,- US-Dollar. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1,- US-Dollar reduziert. Im Falle der Ausübung einer auch unbezahlten Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Arbeitsaufnahme/FreiwilligendienstZur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wie von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. Health Camps), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Councils benötigen.
Weiterreise nach Indien und in die VR ChinaBei beabsichtigten Weiterreisen nach Indien und in die VR China führten über Reisebüros oder andere Vermittler beantragte Visa verschiedentlich zum Erhalt von gefälschten Visa. Damit kann es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für allein reisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, für den eigenen Bedarf dürfen zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten von geschützten Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen eine Genehmigung erteilen, bei Drohnen über 2kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
HeimtiereHeimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.
Gesundheit AktuellesIm September 2019 werden im ganzen Land vermehrt Dengue Infektionen gemeldet. Während das in den letzten Jahren während und nach der Monsunzeit in den südlichen und tiefer gelegenen Landesteilen durchaus möglich war, wurden jetzt auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) mehrere Hundert nachweislich autochtone Übertragungen im Stadtgebiet nachgewiesen.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 70% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. In ca. 30% muss aber mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen.
TuberkuloseDie Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Saisonale Influenza (Grippe)Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nepal. Die Gefahr einer Übertragung ist während und nach der Monsunzeit (Juli bis September) am höchsten, ein zweiter Höhepunkt liegt in den kälteren Wintermonaten (Januar bis März). Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Nepal bekannt. Seit 2019 wurden aus den nepalesischen Provinzen Nr. 1 und Nr. 3 Fälle von aviärer Influenza gemeldet. Im März 2019 kam es zum ersten menschlichen Erkrankungsfall mit Todesfolge in Bhaktapur.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Weitere GesundheitsgefahrenPatienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.
LuftverschmutzungDie medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Naturkatastrophen
Die politische Lage ist insgesamt stabil. In der Provinz Xaisomboun gab es wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsdiskussionen zwischen Laos und Kambodscha haben sich insbesondere innerhalb der südlichen Provinz Attapeu in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong and Sanamxay Spannungen aufgebaut. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für den Bereich des Grenzstreifens mit einer Länge von 140 km verhängt.
Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO).
Die Kleinkriminalität in Laos nimmt weiterhin zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es vermehrt zu Überfällen, Handtaschen- und Moped Diebstählen, immer häufiger auch unter Gewaltanwendung. Es häufen sich vor allem sogenannte „bag-snatching“ Vorfälle, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped fahrend von hinten nähern und ihnen auf zumeist sehr ruppige Art Handtaschen und Rucksäcke entreißen.
Vermieter von Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen regelmäßig als Sicherheit den Reisepass und geben diesen bei jeglichen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl i.d.R. nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
Gemietete Motor- und Fahrräder werden vermehrt und zuletzt teilweise auch unter Gewaltanwendung gestohlen und dann vom Mieter die Bezahlung eines neuen Motor- oder Fahrrads gefordert, wenn dies Teil des Mietvertrags ist. In einigen Fällen arbeiten Vermieter und Diebe zusammen, sog. Scooter Scams.
Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch; die Zahl (tödlicher) Zwischenfälle steigt. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden. Erwerb, Besitz, Verteilung, Genuss sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen sind zudem mit harten Strafandrohungen bewehrt, siehe Strafrecht.
In der Regenzeit von Mai bis Oktober können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.
Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.
Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge der beiden nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert.
Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis Oktober) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.
Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. "Slow Boats").
Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind gefahren unkalkulierbar.
Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch.
Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen.
Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm in der Regel der Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter von Touren im Land Schadenersatz einzufordern.
Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden.
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere VerhaltenshinweiseFür Ausländer bestehen in Laos - von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen - keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen.
Die Bevölkerung von Laos ist aus sehr vielen Ethnien zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster. Beim Baden an öffentlichen Stellen wird Frauen empfohlen, ein T-Shirt und eine kurze Hose über der Badekleidung zu tragen.
LGBTIQEs gibt keine strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit LGBTIQ. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten, entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet.
Von Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe (ca. 500,- €) führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.
Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird
Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500,- bis 5.000,- US-Dollar) oder Haftstrafen geahndet. Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.
Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.
Es ist verboten, sich nach 22.00 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22.00 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.
Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der Laotische Kip (LAK). Der Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) in verschiedenen Banken in Vientiane beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, zuzüglich der Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten verschiedene Formen von Blitzüberweisungen an.
An den meisten Geldautomaten kann gegen Zahlung einer Gebühr Geld mit der Kreditkarte abgehoben werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt bei maximal 2.000.000,- Kip. An einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens drei freie Seiten enthalten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.
Visum vor EinreiseGrundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.
Online-Visum (eVisa)Seit dem 9. Juli 2019 ist es für Touristen auch möglich, vor Einreise ein elektronisches Visum eVisa zu beantragen. Derzeit berechtigt das eVisa nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Zusätzlich zur Visumgebühr von 30,- US-Dollar wird eine einheitliche Servicegebühr von 15,- US-Dollar erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30,- US-Dollar gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa upon Arrival liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des VisumsAufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10,- US-Dollar pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.
MinderjährigeEs sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar zu deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.:+856 21 31 66 90) einzuholen.
HeimtiereFür die Einfuhr von Heimtieren ist die Vorlage eines veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft von Laos in Berlin.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann. Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels.
Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.
Weitere wichtige Erkrankungen im LandTollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose sind weiter wichtige Infektionskrankheiten. Verschiedene giftige Schlangenarten kommen vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten, siehe Merkblatt Erste Hilfe bei Schlangenbissen.
In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Thailand.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Die Regierung hat am 04.09.2019 den vorübergehenden Ausnahmezustand für folgende Regionen im Nordosten des Landes erklärt: Gesamte Provinz Izabal; Gemeinden Tactic, Senahú, Tamahú, La Tinta, Tucurú, Cahabón, Panzós, Chahal und Fray Bartolomé de las Casas (jeweils Provinz Alta Verapaz); Gemeinden Río Hondo, Teculután, Gualán und Usumatlán (jeweils Provinz Zacapa); Gemeinden San Agustín Acasaguastlán y San Cristóbal Acasaguastlán (jeweils Provinz El Progreso); Purulhá (Provinz Baja Verapaz), y San Luis, Petén.
Es ist möglich, dass es in den betroffenen Gebieten zu verstärkten Kontrollen und zu Straßensperrungen durch das Militär oder die Polizei kommt, und dass die Bewegungsfreiheit generell eingeschränkt wird, z.B. auch durch nächtliche Ausgangssperren.
In Guatemala-Stadt und anderen großen Städten, aber auch auf dem Land kann es im Fall von Demonstrationen zu Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden kommen.
Guatemala verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala auch Schauplatz von Auseinandersetzungen im Bereich der Bandenkriminalität. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt niedrig.
In Guatemala-Stadt ist die Benutzung der roten Stadtbusse gefährlich, die grünen Stadtbusse („Transmetro“) und die blauen Busse („Transurbano“) gelten als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden gelegentlich Überfälle verübt. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt, auch im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Auch das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva“ der Zone 10, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.
Das Risiko von Überfällen besteht grundsätzlich auch in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See. Die Vulkane Acatenango, Santa Maria und Agua sind des Öfteren Schauplätze von Übergriffen auf Touristen.
Widerstand kann bei einem Überfall tragische Folgen haben, da Waffen weit verbreitet sind und die Hemmschwelle niedrig ist.
Willkürliche Maßnahmen durch Sicherheitskräfte sind möglich und können sich auch gegen Ausländer richten.
Guatemala liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommen kann.
Der südwestlich von Guatemala-Stadt gelegene Vulkan Fuego zeigt im Laufe des Jahres 2018 wieder mehrfach stark erhöhte Aktivitäten, zuletzt am 17. November 2018. Der Ausstoß von pyroklastischen Strömen führte im Juni/Juli 2018 zu zahlreichen Todesopfern und Evakuierungen.
Durch Erdbeben und Vulkanausbrüche kann es immer wieder zu Straßensperren und Einschränkungen im Flugverkehr kommen.
Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison.
Starke Regenfälle können neben Überschwemmungen zu Erdrutschen führen, die die Straßen mehrere Stunden unpassierbar machen. Besondere Gefahr besteht bei Wohngebieten in Tallagen, die von Bergen umgeben sind, sogenannter Barrancos. Dort kann es wegen gravierendender Infrastrukturmängel aufgrund unkontrollierter Bebauung zu Erdrutschen kommen.
Grundkenntnisse im Spanischen sind in vielen Teilen Guatemalas erforderlich.
Es wird von nächtlichen Reisen, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.
Die Ausschilderung ist schlecht. Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.
Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.
Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.
Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis“ an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich bspw. auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des Internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Besondere VerhaltenshinweiseVor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.
LGBTIQHomosexualität ist nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.
Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.
Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von US-Dollar ist oft einfacher und günstiger als von Euro, so dass die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar empfehlenswert ist.
Landesweit kommt es zu Kredit-/Bankkartenbetrug und Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua für Aufenthalte von bis zu insgesamt 90 Tagen kein Visum.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Gerade bei Einreise aus den Nachbarländern über Land ist auf die Einholung des Einreisestempels zu achten, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Bei Fehlen des Einreisestempels wird in der Regel ein zeitintensiver Behördengang unter persönlicher Anwesenheit in der Hauptstadt notwendig.
Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der / des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Ein- und Ausreisen über die USALandes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar deklariert werden.
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.
HeimtiereFür Heimtiere sind in jedem Fall ein gültiges Internationales tierärztliches Gesundheitszeugnis, ein Impf- bzw. besser der EU-Heimtierausweis, und Beglaubigungen von Veterinärämtern und der Botschaft Guatemalas erforderlich, so dass diese in jedem Fall kontaktiert sollte.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem 1. Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG).
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Guatemala.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum ca. 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.500 m Höhe insbesondere im Department Zacapa im Grenzgebiet zu Honduras.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
2019 wurden in Guatemala in zwei Umweltproben vakzine-abgeleiteten Polioviren nachgewiesen. Fälle bei Menschen wurden bisher nicht berichtet. Alle Reisenden sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre besitzen. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).
LeptospiroseGanzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf nicht bewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es wie vielerorts vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.
Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen, Papiere oder Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.
Lettland ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen.
Im Winter kann es jedoch zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
In Riga steht ein guter öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung.
Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt.
Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht.
Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.
In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.
Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.
Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen Motor Insurers‘ Bureau of Latvia in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.
Bei Taxifahrten wird empfohlen, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.
Die Rigaer Polizei hat, neben der einheitlichen Nutrufnummer 112, für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: +371 11 88.
FührerscheinDer deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
LGBTIQIn Lettland besteht kein strafrechtliches Verbot für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Personen. In ländlichen Gegenden ist die gesellschaftliche Akzeptanz dennoch geringer ausgeprägt als in urbanen Zentren.
Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland verboten und wird strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.
Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.
Geld/KreditkartenZahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Lettland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
HeimtiereFür Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
HIV/AIDSDurch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
An touristisch frequentierten Plätzen wie insbesondere in der Altstadt von Tallinn kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. Rucksäcke und Handtaschen können es Taschendieben besonders einfach machen. Gewaltkriminalität ist selten.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf nicht bewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es wie vielerorts vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen.
Estland ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen.
Im Winter kann es jedoch zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in den Städten sehr gut ausgebaut.
In Tallin steht ein guter öffentlicher Nahverkehr mit e-tickets zur Verfügung, Weitere Informationen erteilt Tallinn Tourism. Taxis sind zudem weit verbreitet und relativ preiswert.
In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben.
Es gilt eine faktische "0,0-Promille-Grenze"; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig.
Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet.
Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vor der Fahrt online beim estnischen Amt für Straßenverwaltung Mautgebühren zu entrichten.
Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften Reflektoren wie Katzenaugen bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind.
Bei Polizeikontrollen muss neben der gültigen Fahrerlaubnis auch der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte, in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachgewiesen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorgelegt werden, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.
Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren ist es nicht gestattet, ein Fahrzeug zu lenken.
Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch, z. B. 120,- Euro für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts. Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände, wie z.B. erheblich überhöhte Geschwindigkeit oder Blutalkoholgehalt.
FührerscheinDer deutsche Führerschein im EU- oder Scheckkartenformat wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.
LGBTIQEstnische Gesetze verbieten die Diskriminierung auf der Basis von Gender- und sexueller Orientierung. In ländlichen Gegenden ist die gesellschaftliche Akzeptanz dennoch geringer ausgeprägt als in urbanen Zentren.
Für das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss gelten vergleichsweise hohe Strafen. Es drohen max. 1.200,- Euro Geldstrafe, Führerscheinentzug bis zu einem Jahr sowie Ordnungshaft.
In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau – auch Cannabis und Schlafmohn-, Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf, usw.) verboten und wird strafrechtlich mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro oder mit Ordnungshaft geahndet.
Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.
Geld/KreditkartenZahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Estland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Seit dem Beitritt Estlands zum Schengener Abkommen sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland und den anderen Schengen-Staaten zwar eingestellt worden. Dennoch können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Reisende sind gesetzlich verpflichtet, sich bei Reisen in Estland und auch bei der Nutzung der Fährverbindungen in Nachbarländer, ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800,- Euro geahndet werden.
An den drei estnischen Grenzübergängen nach Russland in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Management Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kommt es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 €. Hinzu kommen – bspw. am Grenzübergang in Narva – Gebühren in Höhe von derzeit 1,- € für ein Motorrad, 3,- € für einen Pkw und 14,- € für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.
MinderjährigeEs sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
HeimtiereFür Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen ebenfalls einen Mikrochip tragen und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Sofern sie nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen sie klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt) bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.
Detaillierte Informationen bietet das estnische Veterinäramt und das estnische Agrarministerium.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
HIV/AIDSDurch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Im Januar 2019 erfolgte ein Putschversuch mit Schusswechseln in Libreville. Die Situation war schnell wieder unter Kontrolle, dennoch bleibt die politische Lage seit den Wahlen 2016 unsicher. Es gibt eine erhöhte Präsenz von Militär.
Insgesamt ist eine Zunahme der sozialen Spannungen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage zu beobachten. Es kommt immer wieder zu Streiks z.B. aufgrund von Gehaltskürzungen im öffentlichen Sektor oder Kürzung bzw. Streichung von Stipendien im Bildungswesen, die teilweise auch Polizeieinsätze nach sich ziehen.
Demonstrationen sind weiterhin möglich und können auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen.
Insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil kann es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen kommen. In letzter Zeit häufen sich Handtaschendiebstähle und Betrugsfälle, u.a. mit Kreditkarten an Geldautomaten.
Im gesamten Golf von Guinea, hauptsächlich vor der Küste Nigerias, besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.
Gabun ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen. In den Regenzeiten von Oktober bis Mitte Dezember und von Mitte Februar bis Mai kann es zu größeren Überschwemmungen kommen.
Es gibt Eisenbahnen und Taxis. Die Mehrzahl der Taxis ist in schlechtem technischem Zustand. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit. Bei Fahrten in einem Sammeltaxi besteht zudem die Gefahr, ausgeraubt zu werden.
Durch zeitweise geschlossene Grenzen, anhaltende innere Unruhen sowie hohe Kriminalität sind Reisen in diese Länder durch die Krisengebiete in der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo über Gabun mit zum Teil sehr hohen Risiken verbunden.
Das gabunische Straßennetz ist dünn und in schlechtem Zustand, viele Dörfer sind praktisch nicht erreichbar. In der Regenzeit von Oktober bis Mitte Dezember und Mitte Februar bis Mai sind viele Straßen nur mit geländegängigen Fahrzeugen passierbar.
Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, Fahrten in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
Offiziell ist nur der nationale deutsche Führerschein mit französischer Übersetzung vorgeschrieben. Der Internationale Führerschein wird zur Vermeidung von Schwierigkeiten empfohlen.
LGBTIQHomosexualität ist in Gabun legal, jedoch ist das Thema in der Öffentlichkeit tabu. Gabun ist eines der wenigen afrikanischen Länder, das die UN-Konvention zur Legalisierung von Homosexualität unterzeichnet hat Eine öffentliche Debatte zu diesem Thema fand bisher nicht statt. Offen vorgetragene Bekenntnisse zur Homosexualität werden von großen Teilen der Bevölkerung nicht verstanden und als Verstoß gegen die guten Sitten gewertet
Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist gesetzlich untersagt.
Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen, insbesondere islamischer Religionszugehörigkeit, sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.
Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution stellen Straftatbestände dar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dies trifft nicht zu.
Landeswährung ist der CFA Franc (XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich (z.B. in großen Hotels). Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro oder US-Dollar mitzuführen und am Flughafen oder bei Banken zu wechseln. Auch große Hotels wechseln für ihre Kunden zum offiziellen Kurs
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum, das vor der Einreise, als e-Visa oder bei Einreise „on arrival“ beantragt werden kann.
Visum vor der EinreiseDas Visum vor Einreise muss bei den gabunischen Auslandsvertretungen wie der Botschaft der Gabunischen Republik Berlin beantragt werden.
Online-Visum (e-Visa)Das Online-Visum kann als e-Visa ebenfalls vor der Einreise beantragt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)Für die Dauer von max. 90 Tagen kann auch bei der Einreise am Flughafen bzw. an Grenzübergangen ein „Visa on arrival“ beantragt werden. Die Visumerteilung wird bei der Einreise an der Landgrenze sehr oft verweigert.
Bei einer Einreise auf dem Landweg kann es auch bei einem zuvor eingeholten Visum zu Einreiseschwierigkeiten kommen.
MinderjährigeAlleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache.
EinfuhrbestimmungenGegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.
Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks.
Es dürfen maximal 200.000 F CFA ausgeführt werden, das Geld sollte vorher in Euro umgetauscht werden.
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
HeimtiereHeimtiere müssen über einen implantierten Chip, Papiere sowie einen internationalen Impfpass verfügen, der max. 72 Stunden vor Ausreise von einem Tierarzt ausgestellt wurde. Impfung gegen Tollwut ist vorgeschrieben.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei der Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Eine einmalige Impfung gilt bei der Einreise als lebenslanger Nachweis. Gabun gehört zum Gelbfieberendemiegebiet Afrikas.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Meist fehlen auch gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal sowie englischsprachige Mediziner.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Sicherheit - Teilreisewarnung
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Vor Reisen
- in die Regionen Timbuktu, Kidal, Gao, Taoudenni, Ménaka und Mopti und
- in Teile der Regionen Kayes, Koulikoro und Segou - nordöstlich der Linie mauretanische Grenze-Yelimané-Diéma-Nossombougou-Koulikoro, entlang des Nigerflusses bis Ségou-Bla-Koutiala-Grenze Burkina Faso bei Faramana, einschließlich der N3 (Diema-Kolokani) -
wird gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile von Mali einschließlich der Hauptstadt Bamako wird abgeraten.
Anschläge sind überall in Mali jederzeit möglich. Insbesondere im Norden und im Zentrum Malis (Region Mopti) kommt es regelmäßig zu Anschlägen und militärischen Kampfhandlungen. In den nord-östlichen und zentralen Landesteilen sind Terrorgruppen aktiv.
Für Angehörige westlicher Staaten besteht ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen und gezielten Anschlägen, aber auch von Landminen bzw. Sprengfallen zu werden, die es in diesen Landesteilen gibt.
Auch im Süden des Landes und in der Hauptstadt Bamako kann eine Gefährdung durch terroristische Gruppen nicht ausgeschlossen werden. Bei Anschlägen in Bamako waren in den letzten Jahren auch Ausländer betroffen.
Protestaktionen und Demonstrationen finden insbesondere zu Wahlen statt und können auch zu Unruhen und gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie einem erheblichen Aufgebot an Sicherheitskräften führen.
Der im November 2015 ausgerufene Ausnahmezustand gilt landesweit fort. Damit gehen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, Personenüberprüfungen und Straßensperren einher.
Eine Zunahme der Gewaltkriminalität ist zu beobachten, die in den letzten Monaten auch zunehmend Ausländer betraf. Es kommt zu Autodiebstählen, teils mit Waffengewalt wie Carjacking, Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Vorschussbetrügereien (Scams) und Kreditkartenbetrügen.
Die jährliche Regenzeit in Mali dauert von Juni bis September. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche und in der Folge Behinderungen im Reiseverkehr verursachen.
Ganzjährig können Staub- und Sandstürme auftreten.
Öffentliche Verkehrsmittel sind auch in der Hauptstadt Bamako unzuverlässig. Taxis stehen zur Verfügung.
Reisen im Land sind nur sehr eingeschränkt möglich. Der Zustand der Straßen abseits von Hauptstrecken ist schlecht, insbesondere außerhalb der urbanen Zentren. Gefahren bestehen auch durch fehlende Verkehrszeichen, unbeleuchtete und auch überladene Fahrzeuge. In der Hauptregenzeit von Juni bis September können viele Strecken unpassierbar sein.
Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexualität ist zwar formal nicht verboten, aber Mali ist eine sehr traditionelle Gesellschaft und öffentlicher Austausch von Zärtlichkeiten ist verpönt.
Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.
Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die deutsche Botschaft in Bamako benachrichtigt wird.
Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der an den Euro gekoppelte Franc CFA (1 Euro = 656 FCFA). Größere Banken und Hotels akzeptieren in der Regel Kreditkarten. Die Möglichkeit, Geld aus Automaten zu erhalten, kann eingeschränkt sein.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.
MinderjährigeEs sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Landes- und Fremdwährung kann uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen ab einem Wert von 25.000 CFA aber deklariert werden.
Bei der Einfuhr von Haustieren müssen Impfbescheinigungen gegen Tollwut und ein Gesundheitszeugnis neuesten Datums des Herkunftslandes vorgelegt werden.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr. In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Dengue-FieberDengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria nur sporadisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal gehäuft mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und Abnahme in der Trockenzeit.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt. Die Ebolaepidemie 2013-2016 in den vor allem betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone ist eingedämmt. Auch in Mali waren Fälle aufgetreten. Grundsätzlich ist ein erneutes Auftreten von Ebolainfektionen in Westafrika nicht auszuschließen. Es wird deshalb dazu geraten, die Nachrichtenlage zu verfolgen, siehe Merkblatt Ebola.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Planbare Operationen sollten in Europa durchgeführt werden. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt, eine gewisse Versorgung jedoch möglich. In mehreren staatlichen Krankenhäusern und Privatkliniken können Patienten operativ, bei internistischen Notfällen und intensivmedizinisch betreut werden. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen medizinischen Fachrichtungen sind vorhanden, einige Ärzte sprechen auch Deutsch, z. B. in den Fachgebieten Chirurgie, Allgemeinmedizin, Gynkäkologie.
Das Mitbringen von Medikamenten ist für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Eswatini kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Protesten. Die Sicherheitsbehörden reagieren in solchen Situationen regelmäßig mit Straßenkontrollen und Absperrungen auf den Zufahrtswegen.
Die Kriminalitätsrate in Eswatini ist niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, jedoch in letzter Zeit gestiegen. In der Regel nimmt die Anzahl der Übergriffe in der Ferienzeit vor Weihnachten zu. Raubdelikte an Ausländern bei Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind nicht häufig, kommen aber ebenso vor wie Kreditkartenbetrug Autodiebstahl mit Waffengewalt, sog. Carjacking.
Eswatini ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen. Die Regenzeit geht von Oktober bis April. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen kommen.
Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Eswatini. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, in konsularischen Notfällen können deutsche Staatsangehörige das Verbindungsbüro in Mbabane kontaktieren.
Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis. Alle öffentlichen Verkehrsmitteln sind schlecht gewartet und häufig überladen.
Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig und auf unbefestigten Straßen besteht nicht nur nach Einbruch der Dunkelheit ein hohes Unfallrisiko. Zudem befinden sich regelmäßig (auch nachts) Fußgänger und Tiere auf der Fahrbahn. Zusammenstöße mit großen Tieren wie Kühe und Ziegen sind keine Seltenheit.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQHomosexuelle Handlungen sind in Eswatini weiterhin gesetzlich verboten und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden; in jüngster Zeit sind gleichwohl keine Fälle strafrechtlicher Verfolgung bekannt geworden. Gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten in Eswatini vielfach weiterhin als gesellschaftliches Tabu, auch wenn 2018 die erste „LGBT Pride Parade“ in der Haupstadt Mbabane stattgefunden hat. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass öffentliche Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare in Eswatini als Erregung öffentlichen Ärgernisses verstanden und geahndet werden können.
Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Eswatinis sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor, sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden.
Kinderprostitution ist verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der Lilangeni (SZL, Mehrzahl: Emalangeni), der im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt ist. Emalangeni und Rand sind in Eswatini gesetzliches Zahlungsmittel, südafrikanische Münzen werden jedoch nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort besser ist.
Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Eswatini gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. In der Hauptstadt Mbanane, in Manzini und in einigen anderen Städten gibt es internationale Geldautomaten und viele Restaurants und Hotels akzeptieren Zahlungen mit Kreditkarten wie Master und Visa.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über mindestens zwei bis drei freie Seiten verfügen.
VisumDeutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise beantragt werden muss.
Visum bei Einreise („on arrival“)Für touristische Aufenthalte wird dieses bei der Einreise („on arrival“) an der Grenze für 30 Tage erteilt. Verlängerungen für maximal weitere 90 Tage können beim Innenministerium beantragt werden.
Visum vor EinreiseFür alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Nähere Informationen bietet der Honorarkonsul des Königreichs Eswatini in Berlin oder die für Deutschland zuständige Botschaft von Eswatini in Brüssel.
MinderjährigeAlleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
HeimtiereFür die Einfuhr von Heimtieren müssen diese gegen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland besitzen, das maximal 10 Tage vor der Reise ausgestellt wurde. Zudem ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Finance erforderlich.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Bei der direkten Einreise aus dem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden mit einem Lebensalter über einem Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig (Internationales Impfzertifikat, lebenslange Gültigkeit). Das gilt auch für eine Anreise im Transit über Addis Abeba oder Nairobi, wenn der dortige Aufenthalt länger als 12 Stunden beträgt. Reisende, die sich vor Einreise nach Eswatini in Südafrika aufgehalten haben und nicht zuvor aus dem Gelbfieberendemiegebiet nach Südafrika eingereist sind, benötigen kein Impfzertifikat.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Das Malariarisiko in Eswatini ist moderat und beschränkt sich jahreszeitlich auf den Sommer (Regenzeit) der südlichen Hemisphäre mit klimatisch bedingten Zeitschwankungen zwischen Oktober und April. Besonders die nord-östlichen Landesteile Tjaneni, Mhlume und Simunye mit dem Hlane Nationalpark sowie Big Bend sind betroffen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas zu finden.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Südafrika und Eswatini ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten besteht auch in Kuwait eine Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an Erdölanlagen, Militäreinrichtungen, Moscheen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkte, Restaurants und Hotels.
Die politische Lage ist stabil. Demonstrationen können vorkommen. Auch wenn diese meist friedlich verlaufen, können vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden. Die Verhältnisse in der Region sind komplex, so dass sich die Lage schnell ändern kann.
Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen besteht eine generelle Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteilt zum Teil erheblich. Insbesondere Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Gewaltkriminalität ist recht selten.
Allein reisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besonders gefährdet.
Kuwait ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen. In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es jedoch insbesondere auf trockenen Böden zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel fahren eher unregelmäßig, die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht die Gefahr überhöhter Preise.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, oft disziplinlosem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Abseits von Hauptstrecken außerhalb von Ortschaften besteht häufig die Gefahr von Landminen.
Das Räumen der Unfallstelle kann vor Eintreffen der Polizei als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Weiterreise in Nachbarländer/GrenzübergängeAuf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak wird hingewiesen.
Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich.
Der Grenzübertritt außerhalb von offiziellen Übergängen ist illegal.
Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt, siehe auch Abschnitt „Strafrecht“.
LGBTIQIn Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden.
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität“, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit gesetzlich verboten.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe Einreise und Zoll.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar. Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen Kuwaits, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.
Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,- KD (ca. 30,- Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich.
In den vergangenen Monaten wurde vereinzelt deutschen Staatsangehörigen (mit vorwiegend arabischem Migrationshintergrund) ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Kuwait verweigert. Ggf. sollte vor Reiseantritt bei der zuständigen kuwaitischen Botschaft ein Einreisevisum beantragt werden.
Visum vor der EinreiseBei Einreise auf dem Land- oder Seeweg nach Kuwait muss vorab ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung wie z.B. der Botschaft von Kuwait in Berlin eingeholt werden.
e-VisaAlternativ auch vor der Einreise ein Visum online beantragt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)Bei Einreise auf dem Luftweg nach Kuwait werden Einreisevisa mit einer Gültigkeit von drei Monaten am Flughafen ausgestellt. Die Gebühr für ein Visum beträgt 3,- KD in bar (ca. 9,- Euro). Die Ausstellung der Visa am Flughafen kann zu Wartezeiten führen.
Ein- und Ausreise über IrakEine Einreise aus Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab beantragt und beschafft werden.
Auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak wird hingewiesen.
Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme sind ebenfalls vor erster Einreise bei einer kuwaitischen Auslandsvertretung zu beantragen.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
MinderjährigeEs sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden.
Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
HeimtiereFür die Einfuhr von Heimtieren wird ein vom Herkunftsland ausgestelltes Gesundheitszeugnis benötigt, auf dessen Grundlage eine Importlizenz vom Veterinäramt, der Public Authority of Agriculture Affairs & Fish Resources beantragt werden muss. Den Kontakt bietet z.B. die Botschaft von Kuwait in den USA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
Das Wüstenklima ist belastend und fordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Vorsicht für Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte!
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Grundfreiheiten werden in Äquatorialguinea nur unzureichend gewährt. Dies gilt insbesondere auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Regierungskritische Äußerungen können von den Sicherheitsorganen verfolgt werden.
Auf den Hauptverkehrsstraßen trifft man häufig auf Kontrollpunkte von Polizei und Armee. Dort werden Fahrzeug- und Personenkontrollen durchgeführt. Wer sich nicht ausweisen kann, riskiert eine Festnahme.
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich moderat. Dennoch ist in den Städten Malabo und Bata besondere Vorsicht geboten.
Raubüberfälle von Personen, die alleine spazieren gingen und spontan Taxis nahmen, die auch andere Personen beförderten, sind keine Seltenheit.
Auch Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser haben zugenommen. Einbrecher sind dabei oft bewaffnet, z.B. mit Macheten.
Äquatorialguinea ist bisher von Naturkatastrophen verschont.
Auf Bioko geht die Regenzeit von Juli bis Januar, auf dem Festland gibt es zwei Regenzeiten von April bis Mai und von Oktober bis Dezember.
In den Regenzeiten können Straßen und Brücken unpassierbar werden.
Starke Stürme können vereinzelt auftreten.
Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise die Nationalparks Pico Basilé und Ureka, erfordern eine Sondergenehmigung, welche beim Tourismusministerium in Malabo beantragt werden muss.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Die beiden lokalen Fluggesellschaften CEIBA und CRONOS stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Flüge der genannten Fluggesellschaften können in der Regel nicht über das Internet, sondern nur bei ausgewählten Reisebüros oder vor Ort gebucht und bar bezahlt werden. Nur für CEIBA Intercontinental ist eine Buchung auch über Internetportale zeitweise möglich.
Der Zustand der Straßen ist verhältnismäßig gut. Die meisten Straßen sind geteert. Zunehmender Verkehr, hohe Geschwindigkeiten und die geringe Fahrdisziplin erhöhen das Unfallrisiko. Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich vorwiegend am Wochenende aufgrund alkoholisierten Fahrens und meist nicht verkehrssicherer Fahrzeuge. Wer mit einem (gemieteten) Fahrzeug - wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können - in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt ist, muss mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen.
Die Behörden kontrollieren Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürlichen Kontrollen und Erpressungsversuchen durch die Sicherheisbeamten gerechnet werden.
Die Grenzen zu den Nachbarländern Gabun und Kamerun sind zeitweilig geschlossen. Alternativ kann die Reise auf dem Luftweg fortgesetzt werden.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQHomosexualität ist nicht strafrechtlich sanktioniert. Die Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Transgender- und Intersexuellen-Community (LGBTI) wird jedoch gesellschaftlich stigmatisiert und diskriminiert. Es gibt kein Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von LGBTIQ-Personen.
Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche wie offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und auch Wagenkolonnen besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der CFA-Franc (XAF). Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten (VISA, Mastercard) werden nicht überall akzeptiert. An Geldautomaten werden manchmal nur die Karten der eigenen Institute akzeptiert. Die Authentifizierung wird durch schlechte Internetverbindung erschwert. Nehmen Sie ausreichend Bargeld in Euro mit, das vor Ort gewechselt werden kann.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein.
Bei Einreise muss ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgelegt werden, siehe Gesundheit.
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Es wird empfohlen, das Visum einen Monat vor Antritt der Reise zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie bei der Botschaft Aequatorialguineas.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Elternteile, muss nachgewiesen werden, dass jeder nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden ist.
EinfuhrbestimmungenFür die Einfuhr von Devisen besteht für Touristen eine Anmeldepflicht, aber keine Beschränkung, außer für CFA. Ausgeführt werden dürfen max. 50.000 CAF in Banknoten und Devisen bis zu der Höhe, die bei Einfuhr erklärt wurde.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.
Zu den Gegenständen, deren Einfuhr generell verboten ist, gehören neben pornografischen Werken auch Bücher und Filme über Kriege und Terror, uniform-ähnliche Kleidung, Ferngläser und professionelle Kameras. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.
HeimtiereInformationen für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) erhalten Sie bei der Botschaft Aequatorialguineas.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen (gelegentlich auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland). Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach 10 Jahren verlangt.
Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Tuberkulose und insbesondere auch medikamentenresistente Formen sind in Äquatorialguinea verbreitet.
2014 wurden drei Fälle von Poliowildvirusinfektion Typ 1 diagnostiziert, die aus Kamerun eingeschleppt wurden.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und sie ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Französisch- und englischsprachige Mediziner sind nur selten anzutreffen.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Letzte Änderungen:
Sicherheit (Kriminalität)
Neustrukturierung
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Von Aufenthalten im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién südlich von Yaviza, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, wird dringend abgeraten.
Demonstrationen und Proteste aus innenpolitischen Anlässen führen immer wieder auch zu Gewaltanwendung und Straßenblockaden. Solche Gelegenheiten werden auch von Kriminellen für die Beraubung von Autofahrern und Plünderungen genutzt.
Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. In diesem Gebiet operieren kriminelle Organisationen und vereinzelt illegale, bewaffnete Drogenbanden aus Kolumbien, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Vielerorts gibt es Zugangssperren, es liegt im Ermessen polizeilicher Kontrollposten, Reisenden die Weiterfahrt zu erlauben.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub ist weit verbreitet.
In Panama-Stadt muss verbreitet mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Ein besonders großes Risiko von Raubüberfällen besteht in den Stadtteilen San Miguelito, Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas Colon.
Auch in als sicherer geltenden Stadtteilen von Panama-Stadt oder an anderen, bei Touristen beliebten Orten, wie die beliebte Inselkette Bocas del Toro oder dem Valle de Anton, kann es zu Diebstählen oder Überfällen, wie auch sexueller Belästigung und Nötigung bis hin zu Vergewaltigungen allein reisender Frauen, kommen.
Es besteht das Risiko, zufälliges Opfer von Auseinandersetzungen krimineller Banden zu werden. Waffen sind verbreitet und es kommt vermehrt zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.
Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sind die am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierten Taxis und auch in der Stadt registrierte oder online zu buchende Funktaxis und Fahrdienste wesentlich sicherer als Taxis, die an der Straße angehalten werden können. Auch das Zusteigen in Taxis, die bereits Fahrgäste befördern, birgt erhebliche Gefahren für Überfälle.
In Küstennähe frei ankernde Yachten sind in den karibischen Gewässern Panamas ein potentielles Ziel für kriminelle Banden.
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen, Erdrutschen und Überflutungen rechnen, die auch den Reiseverkehr erheblich beeinträchtigen können.
Panama liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es existiert ein Binnenflugnetz und dichte Busverbindungen. In den Städten gibt es Taxis und Mietwagen. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.
Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.
Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes.
Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig.
Besondere VerhaltenshinweiseVom Schwimmen in Flüssen wird abgeraten. Jährlich kommt es hierbei zu tödlichen Badeunfällen in ursprünglich flachen und ruhigen Gewässern, wenn es durch unvorhersehbare Regenfälle weiter flussaufwärts ausgelöste zu einer starken Flutwelle kommt, die Badende mitreißen kann. Auch vermeintliche Bäche und flache Flüsse können sich innerhalb Sekunden in Sturzbäche verwandeln.
LGBTIQHomosexualität ist in Panama nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch nicht weit verbreitet. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann es zu Anfeindungen kommen.
Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.
In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen.
Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße / öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.
Geld/KreditkartenÖffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa (PAB), der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Der Einsatz von Bank- (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.
Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über "Western Union" veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 3 Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
VisumDeutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen kein Visum.
Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) und gültiges Visum) und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Land der Weiterreise (ein Touristenvisum allein ist nicht ausreichend) vorgelegt werden. Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssen glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet entweder 500,- US-$ in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Einreise auf dem SeewegFür die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Yachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100,- bis 200,- US $ erhoben.
Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich unmittelbar bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen informieren, wie ein reguläres Touristenvisum erlangt werden kann. Ein Aufenthalt in Panama über die erlaubte Visumsdauer wird als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen geahndet sowie ggf. Ausweisung aus dem Land.
Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Territorium Guna Yala (San Blas Inseln) ist unbedingt auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Einwanderungsbehörde (Migración) zu achten. Reisende können sonst als Illegal-Eingereiste behandelt werden.
Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es dem Reisenden, nach dem Büro der Migrationsbehörde zu fragen und sich unverzüglich einen Einreisestempel geben zu lassen, auch bei Einreise mit einem privatem Schiff /zu sehr früher und später Stunde.
Ist der Reisende erst einmal im Land (z.B. in Panama Stadt) kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden und der Reisende gilt ausnahmslos als illegal.
Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.
Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet.
Ein- und Ausreise über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico) oder über KanadaBei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA, bei Ein- und Ausreise über Kanada die Einreisebestimmungen für Kanada zu beachten.
Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen bietet die Migrationsbehörde von Panama.
Es wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsangehörige, die sich länger als die erlaubten 180 Tage im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen.
AusweispflichtFür Ausländer gilt in Panama eine Ausweispflicht. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass - zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht – stets mit sich zu führen. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
MinderjährigeBei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch Doppelstaater) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit Wohnsitz in Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.
EinfuhrbestimmungenDie Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar bzw. 10.000 PAB aber zu deklarieren.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse und Blumen in Blumenerde ist nicht erlaubt.
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese zunächst für 30 Tage in Quarantäne, die allerdings auch zu Hause durchgeführt werden kann. In jedem Fall ist ein Impfzeugnis unter Nachweis einer Tollwutimpfung und eine Bestätigung des Veterinäramts über den Gesundheitszustand des Haustieres, beglaubigt von der jeweils zuständigen panamaischen Botschaft erforderlich. Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit der Konsularischen Sektion der Botschaft Panamas aufzunehmen.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama.
Für Reisende östlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann zudem die Impfung aus Panama kommend verlangt werden. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine nachzuweisen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in den Provinzen östlich des Panamakanals. In den Provinzen westlich des Kanals liegt ganzjährig ein minimales Risiko vor, v.a. in Ngöbe-Buglé. Panama-Stadt und die Kanalzone gelten als malariafrei, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Im Distrikt Barú, Region Chiriqui, wurden vermehrt H1N1 - Influenzafälle, mit Todesfällen, gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.
Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden durch Mücken übertragen.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Die bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Merkblatt Leptospirose.
Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.
In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten daher nach Möglichkeit in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Die politische Lage in Sierra Leone ist stabil. Demonstrationen kommen vereinzelt vor und können zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen führen.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub sind verbreitet; besonders vor und an Feiertagen und insbesondere an von Besuchern stark frequentierten Orten. Auch Gewaltverbrechen gegen Ausländer wie bewaffnete Überfälle und Einbrüche treten vermehrt auf wie z.B. an Stränden. Auch Internetkriminalität ist verbreitet.
In der Regenzeit von Mai bis November kommt es angesichts heftiger Regenfälle regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen.
Der internationale Flughafen Lungi liegt auf einer Halbinsel. Nach Freetown gelangen Sie üblicherweise mit einer Fähre. Die Nutzung des Landwegs ist möglich, würde jedoch je nach Witterung vier bis fünf Stunden Fahrt benötigen.
Die Straßenqualität auf Überlandstrecken ist mit Ausnahme einiger Hauptverbindungsachsen schlecht.
Die Strände unweit der Hauptstadt Freetown sind beliebt. Ihre touristische Infrastruktur weist überwiegend einfachen Standard auf.
Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQEin Gesetz aus der britischen Kolonialzeit, das formal nicht außer Kraft gesetzt wurde, verbietet männliche Homosexualität. Das Gesetz wird in der Praxis nicht angewendet. Weibliche Homosexualität ist gesetzlich nicht untersagt.
Berücksichtigen Sie, dass Homosexualität jedoch von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt und als Verstoß gegen traditionelle Normen und Werte betrachtet wird.
Das Fotografieren von Flughäfen, Regierungs- und anderen offiziellen Gebäuden sowie von Brücken ist verboten, es gibt klare Beschilderungen. Verstöße werden verfolgt.
Alle polizeilichen Untersuchungen, die mit fehlenden Dokumenten, ausländischen Pässen oder von Ausländern gemeldeten Diebstählen zu tun haben, werden vom „Criminal Investigations Department Headquartes (CID HQ)“ bearbeitet. Die hierfür anfallende Gebühr in Höhe von 300.000 Leones für die Erstellung des Polizeiberichts muss von Ihnen im Voraus entrichtet werden.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der Leone (SLL). Bargeld können Sie in der Regel in den großen Hotels, ansonsten bei Banken und Wechselstuben in der Innenstadt umtauschen.
Denken Sie daran, die Zahlung mit Kreditkarten ist (noch) nicht weit verbreitet. In den größeren Hotels werden sie allerdings angenommen, vorzugsweise Visa und Mastercard. Kleinere Beträge in Landeswährung können von Geldautomaten in größeren Städten abgehoben werden.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Für die Einreise ist ein Impfpass mit gültiger Geldfieberimpfung erforderlich.
VisumDeutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin beantragt werden muss.
Eine Verlängerung des Visums in Sierra Leone ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. Alleinreisende Minderjährige sollten jedoch die Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache mit sich führen.
Gegenstände des täglichen Bearfs, u.a. auch Fotoapparate, ausländische Zeitschriften, können in der Regel problemlos eingeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist untersagt.
Für die Ausfuhr von Mineralien, Metallen und auch Steinen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
HeimtiereDie Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Chief Veterinary Officer im Landwirtschaftsministerium, die normalerweise bei Vorlage amtlicher Impf- und Gesundheitszeugnisse deutscher Stellen ohne weiteres erteilt wird. Erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Sierra Leone ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden älter als neun Monate vorgeschrieben. Jährlich werden Erkrankungen gemeldet. Gelegentlich wird auch der Nachweis von anderen Impfungen verlangt, dies ist jedoch willkürlich und entspricht nicht den Einreisebestimmungen des Landes. Reisenden wird empfohlen, unter Hinweis auf die Einreisebestimmungen beherzt aufzutreten und ggf. Gespräch mit dem Port Health Officer zu verlangen.
Dengue-Viren werden landesweit während und nach der Regenzeit von Mai bis Oktober durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Sierra Leone. Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt.
Von Mai 2014 bis Januar 2016 sind in Sierra Leone im ganzen Land mehr als 14.100 Ebola(verdachts)fälle mit zahlreichen Todesfällen aufgetreten.
Am 17. März 2016 wurde Sierra Leone von der Weltgesundheitsorganisation als ebolafrei erklärt. Da Neuerkrankungen weiterhin nicht ausgeschlossen werden können, wird Reisenden geraten, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen, sich von sichtbar Kranken fernzuhalten und bei Reisen ins Landesinnere besondere Vorsicht walten zu lassen, siehe Merkblatt Ebola.
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land, siehe auch Merkblatt Bilharziose.
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. In Sierra Leone kommen wiederkehrende, lokal begrenzte Ausbrüchen in einigen Regionen, insbesondere im Süden um Kenema vor. Alleine in 2010 hat das dortige Lassa-Fieber-Labor der WHO über 150 Fälle bestätigt, von denen 45 verstorben sind.
Betroffen ist meist die Landbevölkerung. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch äußerst problematisch. Es besteht ein ausgeprägter Mangel an Fachärzten, der sich durch die Ebolaepidemie weiter verstärkt hat. Auch in Freetwon ist die ärztliche Versorgung sehr begrenzt. Die Ärzte sprechen in der Regel Englisch, in Freetown gibt es einige deutschsprachige Allgemeinmediziner und Fachärzte, u.a. Mt. Sinai Hospital. Bei einer Erkrankung im Binnenland behindern die schlechten Straßen einen oft gebotenen raschen Transport nach Freetown bzw. eine Evakuierung ins Ausland. Während der sechsmonatigen Regenzeit können auch Rettungshubschrauber nur eingeschränkt verkehren.
Weiterführende Behandlungen und Operationen sollten in Europa durchgeführt werden. Für einen schweren chirurgischen Notfall kommen nur eine Privatklinik (Choitram Memorial Hospital) und ein Krankenhaus einer Nichtregierungsorganisation (Goderich Emergency Surgical Center) in Betracht. Über private medizinsche Dienstleister (WARA, Aspenmedical) besteht Zugang zu medizinischer Erstversorgung, Überwachung über Nacht und einem Rettungsdienst einschließlich einer Evakuierung per Flugzeug (Standort Monrovia/Liberia, Aspenmedical).
Das Mitbringen von Medikamenten ist erforderlich für Personen, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Es gibt in Freetown einige Apotheken, die internationale Medikamente führen, sie haben jedoch ein begrenztes Sortiment. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Mindestrestgültigkeit Reisedokumente, Korrektur)
Redaktionelle Änderungen
Es kann zu Protesten und Demonstrationen sowie insbesondere Konflikten häufig aufgrund der großen sozialen Unterschiede im Land kommen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität findet in Gegenden und unter Umständen statt, von denen Reisende nicht betroffen sind. Reisende können dennoch Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.
Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z.B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab“- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings“).
Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d.h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Südafrika aufgrund der vorherrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger-Nationalpark) führen.
Infolge eines mehrjährigen Niederschlagsmangels und einer dadurch bedingten schwerwiegenden Wasserknappheit in der Kapregion gelten in Kapstadt strenge Wasserrestriktionen. Weitere Informationen erteilt die Stadtverwaltung City of Cape Town.
Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.
Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain“ zwischen Johannesburg und Pretoria, der in aller Regel sicher und zuverlässig ist.
In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht, die teils direkt zu zahlen ist, teils elektronisch verrechnet wird. Informationen bietet zum Beispiel AA-Toll-Tariffs.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.
Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop“-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.
Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.
Während bessere Wohngegenden oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die „Townships“, in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mitteklasse. Vor allem aber die Townships und Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Kapstadt, Pretoria und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQEs gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) können Taten im Bereich der Kinderprostitution geahndet werden. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selbst oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 28.07.1951“, Inhaber von deutschen „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 15.10.1946“, sowie Inhaber von „Reisedokumenten“ unterliegen der Visumpflicht für Südafrika.
Überschreitung des Aufenthalts („Overstay“)Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“. Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Sie werden bei verspäteter Ausreise auch dann zur unerwünschten Person erklärt, wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, darüber aber noch nicht entschieden ist. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
Auch wenn seit Dezember 2018 die Grenzpolizei nicht mehr lückenlos danach fragt, müssen Personen unter 18 Jahren bei der Ein- und Ausreise grundsätzlich eine Geburtsurkunde mitführen. Diese kann nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein, kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegung durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass jeder nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden sind (eidesstattliche Versicherung „affidavit“, die nicht älter als sechs Monate ist und mit Passkopie des nicht anwenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige reisen soll.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehr Schwierigkeiten.
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit gesamtem Krügerpark und angrenzenden privaten Wildreservaten) und im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist für diesen Zeitraum empfohlen.
Ein geringes Risiko besteht von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark) und im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz; von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inkl.Tembe- und Ndumo- als auch Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Merkblatt Schistosomiasis.
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten!
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Letzte Änderungen:
Neustrukturierung
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Die innenpolitische Lage ist angespannt und fragil. Im Nachgang zu den Präsidentschaftswahlen kam es im März und April 2019 wiederholt zu Demonstrationen und Versammlungen, die mitunter gewaltsam durch Sicherheitskräfte aufgelöst wurden. Ein Wiederaufflammen gewalttätiger Ausschreitungen kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Betroffen wären vor allem die Hauptstadt Moroni sowie die Insel Anjouan.
Die Kriminalitätsrate ist gering, mit armutsbedingter Kriminalität muss allerdings jederzeit und überall gerechnet werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
Die Komoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Der Vulkan Karthala ist ein weiterer aktiver Vulkan nahe Moroni.
Monsune und selten auch tropische Zyklonen können insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis April auf die Komoren treffen. Ende April 2019 hat der Zyklon Kenneth zu erheblichen Schäden geführt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Vertretung auf den Komoren. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Daressalam / Tansania. Einzige EU-Vertretung am Ort ist die französische Botschaft in Moroni, Frankreich hat 2017 zudem eine kleine konsularische Außenstelle in Mutsamudu eröffnet.
SpracheAußer der Landessprache Komorisch wird auch Französisch und Arabisch gesprochen. Ohne Französisch Kenntnisse gestaltet sich eine Reise auf die Komoren jedoch als schwierig.
Das Straßennetz ist allgemein in einem desolaten Zustand. Besondere Vorsicht ist bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Die Flugverbindungen zwischen den Inseln werden von zwei privaten Fluggesellschaften wahrgenommen, von denen eine auf der schwarzen Liste unsicherer Airlines aufgeführt ist. Die innerkomorischen Flugverbindungen sowie die Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört. Kleine motorisierte Boote (sogenannte kwassa-kwassa), die den Transport zwischen den Inseln anbieten, sind kein sicheres Verkehrsmittel.
Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen sind landesweit unzuverlässig und können kurzfristig unterbrochen oder eingeschränkt werden. Der Treibstoff auf den Komoren ist weiterhin knapp.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere VerhaltenshinweiseDie Komoren sind ein stark muslimisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen.
Das komorische Gesetz verbietet sexuelle Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts. Bestraft wird dies mit bis zu 5 Jahren Gefängnis oder hohen Geldstrafen. LGBTIQ-Reisende sollten die Risiken einer Reise auf die Komoren sorgfältig abwägen.
Ehebruch kann auf den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.
Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.
Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen“ und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.
Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.
Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der Komoren-Franc (KMF). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist in der Hauptstadt möglich, es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld. Ob Kreditkarten in Hotels akzeptiert werden, sollte jeweils vorab erfragt werden. In Moroni gibt es Geldautomaten, die die gängigen Kreditkarten akzeptieren, jedoch nicht zuverlässig funktionieren.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist möglich. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets sowie eines Nachweises über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten ausgestellt werden. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumverlängerung ist möglich. Zuständige Auslandsvertretung für Deutschland ist die Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.
Reisende, die auf Segelyachten eintreffen, sollten unbedingt die Zollformalitäten in den Häfen erledigen, bevor sie das Innere der Insel betreten.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr bestehen für die Komoren nicht. Jedoch ist für die Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten nach Mayotte (Nachbarinsel, zu Frankreich gehörend, aber oft als Transit genutzt) eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Nach der Implementierung eines landesweiten umfassenden Eradikationsprogrammes 2013 sind die Malariafallzahlen 2014 und 2015 drastisch zurückgegangen. Das Programm wird jetzt fortgeführt und es muss abgewartet werden, ob die Fallzahlen niedrig bleiben. Die WHO rät daher zunächst weiter zu einer Malariachemoprophylaxe für Reisende auf den Komoren.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potenziell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt:
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist örtlich technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Es fehlt eine adäquate Notfallversorgung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre ReiseLagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Im August 2019 ist es wiederholt zu einem Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet und zu israelischen Gegenangriffen gekommen. Weitere Zwischenfälle am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometer von der Gaza-Sperranlage - sind auch nach Beruhigung der Lage nicht auszuschließen.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.
Am israelischen Sicherheitszaun am Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche, mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Zauns landen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird aufgrund von mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen abgeraten.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.
Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation auch zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann – das Risiko eines Anschlags besteht fort.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gaza-Streifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.
Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).
Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Sie dürfte sich angesichts der derzeitigen Zuspitzung noch verschlechtern.
Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.
Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, über den Übergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist außer an Wochenenden und islamischen Feiertagen grundsätzlich geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es der Zustimmung der ägyptischen und palästinensischen Grenzbehörden. Hier kann es auch bei erst kürzlich erfolgter Einreise zu Wartezeiten von mehreren Wochen bis zur Ausreise kommen. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.
Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Insbesondere auf dem Tempelberg/Haram Al Sharif und dessen Umgebung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, etwa an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen.
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor.
In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.
Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit dringend abgeraten.
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden. Es kann zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen.
Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Mit israelischen Mietwagen ist der Besuch dieser Städte, die im sogenannten A- und B-Gebiet liegen, grundsätzlich nicht gestattet, siehe Infrastruktur/Straßenverkehr.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.
In Tel Aviv und Umgebung kommt es immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.
Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Meter Tiefe und 80 Meter Breite.
Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.
Am Shabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Shabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich, aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen genau.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Besondere VerhaltenshinweiseBei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Es liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.
Geld/KreditkartenLandeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist problemlos möglich.
Einreise und ZollEinreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen und deren Ehegatten gelten besondere Vorschriften, siehe unten.
VisumDeutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
GrenzübergängeEin Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („B2 Stay-Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Ein- und AusreisepraxisVorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln / Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.
Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Flugreisende sollten beachten, dass jede Fluggesellschaft ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig festlegt. Das Check- in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Es obliegt jedem Reisenden, sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft seiner Wahl vertraut zu machen und seine Reise entsprechend zu planen.
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffern (ID-Nummern) verfügenDeutschen Staatsangehörigen, die aus dem Westjordanland stammen und über die o.g. palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen, wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Sie erhalten dort eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss. Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Gaza-Streifen stammen und über die o.g. Personenkennziffer verfügen, wird die direkte Einreise sowohl nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) als auch in das Westjordanland grundsätzlich verweigert.
Die israelischen Grenzbehörden weisen die o.g. deutschen Staatsangehörigen üblicherweise darauf hin, dass sie mit einem palästinensischen Reisepass einreisen müssen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Einreise in das Westjordanland jedoch nicht verweigert, sondern die palästinensische Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn dann trotz Hinweis bei Einreise kein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Die o.g. deutschen Staatsangehörigen, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Besondere Hinweise für die Ehegatten von den o.g. Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügenDie gemeinsame Einreise mit dem Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn dieser über einen palästinensischen Personalausweis verfügt, in den der Familienstatus „verheiratet“ eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des anderen Ehepartners verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion verweigert wird. Die Änderung des palästinensischen Personalausweises muss beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah beantragt werden. Beide Ehegatten erhalten an der Allenby-Brücke eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel und Jerusalem ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem LandwegDeutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Die Reise- und Sicherheitshinweise für Jordanien enthalten genauere Informationen zu den dortigen Einreisebestimmungen.
Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufzunehmen.
Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus IsraelGrundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.
Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Die Schließungen der Übergänge an den jüdischen Feiertagen gelten grundsätzlich nur für Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer verfügen.
Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „PA only“ und „Judea & Samaria Permit“-StempelFür Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten auf Grund längerer Befragungen. Sie sollten dort auf keinen Fall falsche Angaben machen, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Kurzzeitaufenthalten einen sogenannten „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion ist dann nicht möglich und muss über die Allenby-Brücke erfolgen. Gleiches gilt für den „Judea & Samaria Permit“ Stempel, der bei Langzeitaufenthalten auf dem israelischen Visum angebracht wird. Bitte wenden Sie sich an das deutsche Vertretungsbüro in Ramallah für weitere Informationen.
MinderjährigeMinderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 10 Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Informationen über die Einfuhr von Heimtieren bietet auch Go Israel und das zuständige israelische Ministry of Agriculture & Rural Development.
Gesundheit AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.
Medizinische VersorgungDas Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise